Sind Gesichtsvisire als MNS zulässig?

Das Bundesministerium für Soziales. Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz definiert hier ganz klar:

“Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung, die Mund und Nase abgedeckt und auch eng anliegen muss. Der MNS ist entweder mittels Gummibänder oder durch Stoffbänder zu fixieren. Das Material hat eine mechanische Barriere zu bilden, um das Verspritzen von Tröpfchen beim Sprechen, Husten und Niesen zu vermeiden. Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig.

 (05.11.2020, 06:30 Uhr)

Ebenfalls nicht zulässig: Masken mit Ventil

Masken mit Ventil (wo die verbrauchte Atemluft ausgeblasen wird) sind NICHT für den Fremdschutz tauglich. Sie sind daher Gesundheitsberufen im Umgang mit infektiösen Patienteninnen/Patienten oder Bewohnern vorbehalten. Beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln sollte ein MNS verwendet werden und keine Maske mit Ventil!”

Quelle:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus—Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ–Mechanische-Schutzvorrichtung-(MNS).html